Ergänzungsleistungen sichern das Existenzminimum
- KANTON LUZERN
- 1. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Wenn das Geld aus AHV und beruflicher Vorsorge trotz sparsamer Lebensweise nicht bis zum Monatsende reicht, schämen sich viele ältere Menschen, finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hören sie den Begriff «Ergänzungsleistungen» (EL), denken viele, es handle sich um Sozialhilfe oder Fürsorgeleistungen.
Dabei besteht auf Ergänzungsleistungen ein Rechtsanspruch. Diese Gelder ergänzen die AHV und sichern das Existenzminimum. EL decken auch Krankheitskosten oder Zahnbehandlungen. Einen verständlichen Überblick zu den Ergänzungsleistungen bietet dieses Video.
Mit dem EL-Rechner können Sie schnell und anonym den Anspruch auf EL berechnen. Falls Sie Anspruch haben, können Sie bei www.was-luzern.ch einen Antrag einreichen. Da das Ausfüllen des Formulars komplex ist, hilft Ihnen die Beratungsstelle von Pro Senectute Kanton Luzern (Fragen zu Sozialversicherungen).
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