Sozialversicherungen und Sozialhilfe
Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige
Wer seine Verwandten pflegt, hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Hierbei handelt es sich nicht um direkte Geldleistungen. Die Betreuungsgutschrift ist ein fiktives Einkommen, das dem individuellen AHV-Konto angerechnet wird. Diese Gutschriften sind keine Geldzahlungen, können aber die AHV-Rente der Angehörigen verbessern. Die Betreuungsgutschriften müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse im jeweiligen Wohnsitzkanton geltend gemacht werden.
Im Bereich der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung: Prämienverbilligung, Überbrückungsleistungen sowie Informationen und Beratungen zur AHV. Zudem hilft die Hilflosenentschädigung Menschen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, während Ergänzungsleistungen das Einkommen sichern, wenn es nicht für die Lebenshaltungskosten reicht.