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Sozialversicherungen und Sozialhilfe

Krankenkassen – Prämienverbilligung

Für Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen soll die Prämienverbilligung die Belastung durch die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern. Die Prämienverbilligung wird auf Anmeldung oder Antrag berechnet.

Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige

Wer seine Verwandten pflegt, hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Hierbei handelt es sich nicht um direkte Geldleistungen. Die Betreuungsgutschrift ist ein fiktives Einkommen, das dem individuellen AHV-Konto angerechnet wird. Diese Gutschriften sind keine Geldzahlungen, können aber die AHV-Rente der Angehörigen verbessern. Die Betreuungsgutschriften müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse im jeweiligen Wohnsitzkanton geltend gemacht werden.

AHV und Hilfsmittel – Ausgleichskasse

Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Luzern ist die Anlaufstelle für Fragen zur Sozialversicherung. Auf der Webseite sind die wichtigsten Informationen enthalten. Die Ausgleichskasse bietet aber auch persönliche Beratungen an.

Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen, wenn die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Die Berechnung erfolgt individuell, und der Betrag richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Hilflosenentschädigung

Die Hilflosenentschädigung bietet denjenigen Menschen finanzielle Unterstützung, die bei alltäglichen Lebensverrichtungen die Hilfe anderer Menschen benötigen. Die Entschädigung hängt davon ab, wie stark jemand auf Hilfe angewiesen ist.

Überbrückungsleistungen

Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem 60. Altersjahr ihre Erwerbsarbeit verloren haben. Sie sichert die Existenz dieser Personen bis zum Erreichen des Rentenalters.

Arbeitssituation: Eine ältere Frau in einem rosafarbenen Pullover sitzt an einem Schreibtisch vor einem Computer in einem Raum mit leicht veralteter Einrichtung. Sie scheint konzentriert zu arbeiten.

Im Bereich der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung: Prämienverbilligung, Überbrückungsleistungen sowie Informationen und Beratungen zur AHV. Zudem hilft die Hilflosenentschädigung Menschen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, während Ergänzungsleistungen das Einkommen sichern, wenn es nicht für die Lebenshaltungskosten reicht.

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