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Leistungen für Pflege und Betreuung

Anerkennungszulage

Personen, die Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben, zu Hause leben und von Angehörigen unentgeltlich betreut werden, erhalten einen Gutschein. Dieser Gutschein kann für Hilfe im Notfall und im Haushalt sowie für die situative Begleitung und Betreuung durch spezialisierte Dienstleister eingesetzt werden. Ausserdem erhalten die Angehörigen für die regelmässig und unentgeltliche Betreuungsarbeit als Zeichen der Anerkennung eine Zulage.

Entschädigung der Alltags- und Haushaltshilfe

Sie brauchen Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Ankleiden, Aufstehen, Essen oder der Körperpflege? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.

Krankheits- und Behinderungskosten

Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen können sich Personen mit einem Anspruch auf EL folgende Kosten rückerstatten lassen: zahnärztliche Behandlung (einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung); Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten; Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät; Fahrdienst zur nächstgelegenen Behandlungsstelle; Kosten für Hilfsmittel; Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse (Selbstbehalt und Franchise) bis zum Betrag von jährlich Fr. 1 000.‒; ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren.

Betreuungssituation: Eine ältere Frau mit einem rosa Kopftuch lacht fröhlich, während sie von einer Pflegekraft in einem grünen Polo-Shirt umarmt wird. Die Szene spielt sich in einem hellen, freundlich eingerichteten Raum ab.

In der Schweiz leisten Angehörige jedes Jahr etwa 80 Millionen Stunden Pflege und Betreuung. Wegen der demografischen Entwicklung wird diese Hilfe in Zukunft noch wichtiger. Die oft unsichtbare und selbstverständliche Arbeit von Angehörigen ist sehr wertvoll und verdient grossen Respekt und Dank.

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